In der Nacht auf den 2. Juni 2019 wurde der CDU-Politiker Walter Lübcke auf seiner Terrasse ermordet. Stephan Ernst erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Der Mitangeklagte Markus H. jedoch nicht.

Höchststrafe für Stephan Ernst

Am 28. Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Angeklagten Stephan Ernst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Somit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren eher unwahrscheinlich. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Ernst erschoss den Politiker aus rechtsextremistischen und politisch motivierten Motiven. 53 Zeugen und neun Sachverständige wurden während des Prozesses geladen.

Stephan Ernst behauptet, in der Tatnacht nicht alleine gewesen zu sein

Eine Frage, die nach wie vor im Raum steht: Inwieweit war Markus H. in die Tat involviert? Hatte Ernst in seiner ersten Vernehmung noch ausgesagt, er sei alleine an dem besagten Abend auf der Terrasse gewesen, beschrieb er in zwei weiteren Verhören, dass nicht er, sondern Markus H. Lübcke aus Versehen erschossen habe. Am 5. August 2020 äußerte Ernst schließlich vor Gericht, er und H. hätten die Tat geplant und seien gemeinsam am 1. Juni 2019 zu Lübckes Haus gegangen. Allerdings habe er und nicht der Mitangeklagte geschossen.

Das Gericht zweifelt an Ernsts Aussage und erteilt Bewährungsstrafe

Ernst konnte die Richter von seiner Version nicht überzeugen. Es bestünden “erhebliche Zweifel”, da der Hauptangeklagte beispielsweise nicht explizit beschreiben konnte, wie die beiden Männer die Tat geplant haben wollen. Da das Gericht nicht überzeugt werden konnte, erhielt H. bezüglich des Vorwurfs der Beihilfe einen Freispruch und wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Diese lautet auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. In einem Interview zeigt sich Wolfgang Hensel (SPD), der Ortsvorsteher von Istha, enttäuscht:

Ich muss sagen, ich habe das zu einhundert Prozent so erwartet. Es hätte gar nicht anders sein können. Ich war erleichtert, dass das passiert ist, war aber gleichzeitig auch dann anschließend, wo ich gehört habe, dass der Mitangeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, enttäuscht.

Brennpunkt: Das Urteil – Der Mord an Walter Lübcke

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