weibliche genitalverstümmelung

Während fleißig und intensiv über das Gendersternchen und die Einführung einer Frauenquote diskutiert wird, werden nach wie vor Tausende Frauen und Mädchen in Deutschland beschnitten. Die weibliche Genitalverstümmelung erfährt hierzulande nach wie vor zu wenig Aufmerksamkeit.

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) werden Teile des Genitals (Klitoris und Schamlippen) abgeschnitten. Obwohl es sich bei der FGM eindeutig um eine Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung handelt, sind nach wie vor Tausende Frauen und Mädchen in Deutschland betroffen. Darauf weist auch die Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES regelmäßig hin, die unter anderem jährlich eine Dunkelzifferstatistik zu gefährdeten Mädchen und betroffenen Frauen in Deutschland veröffentlicht.

Schutzbrief gegen Verstümmelung

Laut dem Bundesfamilienministerium leben in Deutschland 68.000 Frauen, die im Genitalbereich verstümmelt wurden. Hinzu kommen rund 15.000 Mädchen, die damit rechnen müssen, dass ihnen Gleiches widerfährt. Oftmals werde die Verstümmelung in den entsprechenden Herkunftsländern durchgeführt. Dagegen möchte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey (SPD), mithilfe eines Schutzbriefes vorgehen.

Der Brief soll betroffenen Familien und insbesondere den gefährdeten Mädchen mit auf Reisen gegeben werden. Er weist darauf hin, dass die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist. Das trifft auch dann zu, wenn diese in anderen Ländern durchgeführt wird. Diesbezüglich drohen Familien bis zu 15 Jahre Haft und der Verlust des Aufenthaltstitels.

Schutzbrief findet bei Politikern Anklang

Der Brief wurde ebenfalls von Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesinnenminister Horst Seehofer unterzeichnet. Bleibt nur zu hoffen, dass der Schutzbrief genügend Argumente liefert, um die Durchführung der FGM zu verhindern. Er wird in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen übersetzt und soll die Größe eines Reisepasses haben. So gäbe es keine Probleme, ihn bei Reisen bei sich zu tragen.

Hier bekommen Sie Hilfe

Sollten sie selbst oder Ihnen bekannte Personen gefährdet sein, dann können sie sich an die folgende Adressen wenden:

  • Polizei: 110
  • Zuständiges Jugendamt (im entsprechenden Wohnort)
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ : 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de

BMFSFJ, Schutzbrief: bmfsfj.de/fgm-schutzbrief.
Artikelbild: Pixabay/PublicDomainPictures