Als der oberste Gerichtshof der Niederlande am Freitag, den 20. Dezember sein Urteil verkündete, brach im Gerichtssaal Beifall aus und KlimaaktivistInnen fielen sich vor dem Gebäude in die Arme.
Im Jahr 2012 hatte die Umweltschutzorganisation Urgenda im Namen von 900 Bürgern die niederländische Regierung verklagt und gefordert, dass die CO2-Emissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden sollten. Mit dem Urteil vom 20. Dezember bestätigten die Richter in letzter Instanz den Spruch eines Haager Gerichts aus dem Jahr 2015. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann keine Berufung eingelegt werden.
Während sich die Regierung innerhalb des Verfahrens vor allem auf das EU-Ziel von 20 Prozent berief, stütz sich das Gericht auf die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats. Der Staat sei dazu verpflichtet, das Leben und Wohlbefinden seiner Bürger bestmöglich zu schützen. Zudem habe die Regierung nicht erklären können, weshalb eine geringere Kürzung sinnvoll wäre.
Die Organisation schreibt, dass die Urgenda-Klimaverhandlung gegen die niederländische Regierung weltweit die erste war, in der Bürger feststellten, dass ihre Regierung gesetzlich dazu verpflichtet sei, den gefährlichen Klimawandel zu verhindern.